AGB

I. GELTUNG / ALLGEMEINES

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle von aha fotomanufaktur (Inhaberin: Astrid Haida – nachfolgend „aha“ genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

3. „Werke“ im Sinne dieser AGB sind alle von aha hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.). Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von aha geliefertem Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von aha, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. PRODUKTIONSAUFTRÄGE

1. aha wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sofern der Kunde keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist aha hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optischen und technischen (fotografischen) Mittel.

2. aha ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, nach vorheriger Absprache namens und in Vollmacht sowie auf Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3. aha wählt die Bilder aus, welche dem Kunden bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden.

4. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werkes bei aha eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

5. aha verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.

III. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT

1. aha steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten Werken zu. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.

2. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial abgerechnet worden ist.

3. Jede über Ziffer 2. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von aha. Das gilt insbesondere für:

– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 4. AGB dient,

– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven,

– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

4. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt aha berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht im Vorfeld widerspricht.

5. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt aha berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht im Vorfeld widerspricht.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von aha vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche von aha aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

IV. HAFTUNG / GEFAHRENÜBERGANG

1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet aha für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die aha oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

2. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet aha nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

3. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

4. Die Organisation und Vergabe von Aufträgen sowie deren Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die aha nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, interne Buchungsfehler etc.), kein Fotograf zum vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.

5. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Kunden nur ein Verbesserungsanspruch durch aha zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von aha abgelehnt, steht dem Kunden ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

V. VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

1. Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschalpreis berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten) sind vom Kunden zu tragen.

2. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die aha nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Kunden gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar von aha, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.

3. Fällt aus Gründen, die aha nicht zu vertreten hat, ein fest gebuchter Fototermin kurzfristig aus und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so ist aha berechtigt, das vereinbarte Honorar zu berechnen.

4. Rechnungen werden mit Zugang beim Kunden fällig. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht innerhalb von 8 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.

5. Bei Zahlungsverzug kann aha Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Ist der Kunde Vollkaufmann/Unternehmer, so kann aha Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen.

6. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten und in Rechnung gestellten Honorars bleiben die Werke Eigentum von aha.

VI. WIDERRUFSRECHT (Verbraucher)

Da es sich bei fotografischen Arbeiten um individuell auf Kundenwunsch hergestellte Produkte handelt, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

VII. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENERSATZ

1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung von aha erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 500,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen, mindestens jedoch 100,-€ pro Bild und Einzelfall.

VIII. DATENSCHUTZ

Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. aha verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

IX. RECHTSWIRKSAMKEIT, STATUT UND GERICHTSSTAND

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann/Unternehmer ist, der Sitz von aha.